Eine Schule (OSW), zwei Zentren (Dorf und Steinacher), drei Stufen (Sek. A, B und C) und
vier Schulhäuser (Rotweg, Fuhrstrasse, Untermosen und Steinacher)

Hausordnung Schulhaus Fuhrstrasse

 

(gemeinsam gültig für Schulhäuser Rotweg & Fuhrstrasse)
 
1. Allgemeine Verhaltensregeln
·      Ich trage Sorge zu Gebäuden, Einrichtungen, Mobiliar, Werkzeugen, Apparaten und Schulmaterialien.
·      Wir verzichten auf Kaugummi.
·      Ich entsorge Abfälle in den dafür vorgesehenen Behältern.
·      Ich halte mich an das Rauch-, Drogen- und Alkoholverbot auf dem Schulareal und auf dem Schulweg.
·       Mein Handy und andere elektronische Geräte wie iPod, Gameboy, Palm usw, bleiben während den Unterrichtszeiten und auf dem Schulareal ausgeschaltet und versorgt.
 
2. Verhalten während den Pausen
·      Während den grossen Pausen (10 und 15 Min.) verlasse ich das Schulhaus (Ausnahme: bezeichnete Pausenhallen). Während den Unterrichtszeiten darf ich das Schulhaus erst nach dem Pausenende betreten.
·      Das Schulareal Fuhrstrasse/Rotweg darf ich während den Pausen nicht verlassen (Ausnahme: Wechsel in andere Schulanlagen).
·      Das Schneeballwerfen ist nur auf der grossen Spielwiese und nicht gegen die Gebäude gestattet.
 
3. Fahrzeuge
·      Ich parke mein Fahrrad, mein Kickboard oder Mofa auf den offiziellen Abstellplätzen (siehe Plan).
 
4. Aufenthalt ausserhalb der Schulzeiten
·      In der Freizeit darf ich ab 17.00 Uhr und mittwochs ab 13.30 Uhr die Pausen- und Sportplätze benützen.
 
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