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Herzlich willkommen bei der Oberstufenschule Wädenswil

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Schularzt / Schulzahnarzt

Schularzt

Der kantonale schulärztliche Dienst (SAD) im Volksschulamt berät und unterstützt die Schulärztinnen und Schulärzte, die Schulen und Schulbehörden und die Eltern in den Themenbereichen Prävention und Gesundheitsförderung sowie bei gesundheitlichen Fragen im Zusammenhang mit der Schule, dem Impfwesen und den schulärztlichen Untersuchungen.

Weitere Informationen finden Sie in der nebenstehenden Broschüre «Elterninformation Gesundheitsvorsorge in der Schule» des Volksschulamtes des Kantons Zürich.

Im Schulgesetz ist eine obligatorische ärztliche Untersuchung in der 2. Oberstufe vorgesehen. Die Oberstufenschule Wädenswil stellt Ihnen frei, ob Sie Ihr Kind vom Schularzt oder von Ihrem Hausarzt / Kinderarzt untersuchen lassen wollen. Wir empfehlen Ihnen den Untersuch bei Ihrem Hausarzt, weil dieser Ihr Kind schon länger kennt und so gewährleistet, dass er sich vertieft mit dem Gesundheits- und Entwicklungsstand Ihres Kindes auseinandersetzen kann. Wir machen Sie jedoch darauf aufmerksam, dass gemäss kantonalen Weisungen vom Schularztdienst vom Mai 2008 die Kosten für den Untersuch bei Ihrem Hausarzt von den Eltern bezahlt werden müssen.
Schülerinnen und Schüler, die nicht vom Privatarzt untersucht werden, werden von unserem Schularzt klassenweise zum Untersuch aufgeboten.

Schularzt der OSW:

Dr. med. Christoph  Rusca
Reblaubenweg 4
8820 Wädenswil

 

Schulzahnuntersuchung

Jährlicher obligatorischer Schulzahnuntersuch - Gutschein „Zürcher Schulzahnuntersuchung“

Im Schuljahr 2018/19 führte die Oberstufenschule gleichzeitig mit der Primarschule den Gutschein „Zürcher Schulzahnuntersuchung“ ein.

Alle Schülerinnen und Schüler der OSW, wohnhaft in Wädenswil, erhalten einen Gutschein für einen Untersuch beim Zahnarzt ihrer Wahl. Der Gutschein berechtigt zu einem Jahresuntersuch im Wert von Fr. 88.80 und ist bis spätestens 30. April des laufenden Schuljahres einzulösen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie den Gutschein unterschrieben zur Untersuchung mit bzw. geben diesen in der Praxis ab.

Bitte beachten Sie die Informationen zu den Bestimmungen auf dem beiliegenden Merkblatt.