Schularzt
Der kantonale schulärztliche Dienst (SAD) im Volksschulamt berät und unterstützt die Schulärztinnen und Schulärzte, die Schulen und Schulbehörden und die Eltern in den Themenbereichen Prävention und Gesundheitsförderung sowie bei gesundheitlichen Fragen im Zusammenhang mit der Schule, dem Impfwesen und den schulärztlichen Untersuchungen.
Weitere Informationen finden Sie in der nebenstehenden Broschüre «Elterninformation Gesundheitsvorsorge in der Schule» des Volksschulamtes des Kantons Zürich.
Im Schulgesetz ist eine obligatorische ärztliche Untersuchung in der 2. Oberstufe vorgesehen. Die Oberstufenschule Wädenswil stellt Ihnen frei, ob Sie Ihr Kind vom Schularzt oder von Ihrem Hausarzt / Kinderarzt untersuchen lassen wollen. Wir empfehlen Ihnen den Untersuch bei Ihrem Hausarzt, weil dieser Ihr Kind schon länger kennt und so gewährleistet, dass er sich vertieft mit dem Gesundheits- und Entwicklungsstand Ihres Kindes auseinandersetzen kann. Wir machen Sie jedoch darauf aufmerksam, dass gemäss kantonalen Weisungen vom Schularztdienst vom Mai 2008 die Kosten für den Untersuch bei Ihrem Hausarzt von den Eltern bezahlt werden müssen.
Schülerinnen und Schüler, die nicht vom Privatarzt untersucht werden, werden von unserem Schularzt klassenweise zum Untersuch aufgeboten.
Schularzt der OSW:
Dr. med. Christoph Rusca
Reblaubenweg 4
8820 Wädenswil
Schulzahnuntersuchung
Jährlicher obligatorischer Schulzahnuntersuch -
Einführung Gutschein „Zürcher Schulzahnuntersuchung“
Im Schuljahr 2018/19 führt die Oberstufenschule gleichzeitig mit den Primarschulen den Gutschein „Zürcher Schulzahnuntersuchung“ ein. Der Gutschein berechtigt Ihr Kind zu einem schulzahnärztlichen Jahresuntersuch im Wert von Fr. 65.00 und er ist bis spätestens 30. April des laufenden Schuljahres einzulösen.
Alle Jugendlichen, welche bis jetzt bei der Schulzahnpflege angemeldet sind, wechseln automatisch zum Gutscheinsystem. Sie erhalten wie bisher von Ihrem Zahnarzt ein Aufgebot für den Schulzahnuntersuch. Die Schülerinnen und Schüler, welche nicht der Schulzahnpflege beigetreten sind, vereinbaren bis zu den Herbstferien 2018 mit einem Zahnarzt Ihrer Wahl einen Termin. Nehmen Sie unbedingt den beiliegenden Gutschein unterschrieben zur Untersuchung mit und geben Sie diesen in der Praxis ab.
Bitte beachten Sie die Informationen zu den Bestimmungen auf dem beiliegenden Merkblatt.