Die Schulpflege ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für die strategische Führung der Oberstufenschule zuständig und trägt die Verantwortung für die Organisation, die Beaufsichtigung und die Leitung der Oberstufenschule.
Die Schulpflege besteht mit Einschluss des Präsidenten oder der Präsidentin aus max. neun Mitgliedern. Sie konstituiert sich selbst.
Die Gemeinden Schönenberg und Hütten sollen nach Möglichkeit mit je einem Mitglied in der Schulpflege vertreten sein.
Die Geschäftsführung der Schulpflege richtet sich nach dem Gemeindegesetz, dem Schulgesetz, der Gemeindeordnung sowie dem Organisationsstatut.